Befreiung & Zuschuss: Begünstigungsende
Die Begünstigung endet, wenn einer der folgenden Punkte eintritt:
- Ablauf des Befreiungs- oder Zuschuss-Zeitraums,
- Tod, Verzicht oder Erlöschen der Rechtspersönlichkeit,
- Übertragung oder Kündigung des Kommunikationsdienstes (bei Telefon-Zuschuss),
- Umzug an eine andere Adresse,
- Entziehung - Wegfall der Voraussetzungen für die Begünstigung (Anspruchsgrundlage oder Einkommen nicht mehr erfüllt)
![]() | Was bedeutet das für Sie?Fällt die Begünstigung weg, wird der ORF-Beitrag wieder vorgeschrieben bzw. entfällt der Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis), der Telefon-Zuschuss oder die EAG-Kostenbefreiung. Wichtig:Wird der Wegfall der Begünstigung oder eine Änderung nicht gemeldet, kann die Befreiung oder Zuschussleistung rückwirkend entzogen werden und zwar ab dem Zeitpunkt, an dem die Voraussetzungen weggefallen sind. Bitte informieren Sie uns daher zeitnah, um Rückforderungen oder Rechtsfolgen zu vermeiden. Bei Fragen unterstützt Sie das OBS-Serviceteam gerne. Service & Kontakt |
Befreiung & Zuschuss: Änderungen
Daten-Änderung
Änderungen Ihrer persönlichen Situation müssen der OBS gemeldet werden.
Bitte melden Sie uns unverzüglich, wenn sich Folgendes ändert:
Service & Kontakt |
Änderung des Einkommens
Befreiung: Antrag & Formular |
