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Befreiung: Prüfung & Ablauf

Sobald wir Ihren Antrag erhalten, prüfen wir alle Unterlagen und Voraussetzungen. 

Wenn wir noch Unterlagen oder Angaben benötigen, informieren wir Sie direkt. Diese können online, per E-Mail oder Post nachgereicht werden.

  • Online:  Kontaktformular (jpeg, png, pdf, max. 7 MB)
  • E-Mail:   service(at)obs.at (Scan oder PDF-Datei)
  • Post:       ORF-Beitrags Service GmbH, Postfach 1000, 1051 Wien

Hinweis: 

  • Eine Befreiung gilt ab dem Folgemonat der Antragstellung.
  • Es ist ein gemeinsamer Befreiungsantrag möglich: ORF-Beitrag - inkl. Anspruch auf Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis), Telefonkosten-Zuschuss sowie eine EAG-Kosten-Befreiung
  • Die EAG-Kosten-Deckelung (§ 72a EAG) ist ein eigenes Verfahren. Der Antrag kann nicht gemeinsam mit anderen Leistungen gestellt werden.
  • Unvollständig ausgefüllte Anträge oder fehlende Nachweise führen zu Verzögerungen bei der Bescheid-Erstellung 

Nach Abschluss der Prüfung aller Unterlagen erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihre Befreiung oder Unterstützung bewilligt oder abgewiesen wurde.

Liegen alle Unterlagen vollständig und korrekt vor und sind die Voraussetzungen erfüllt, erhalten Sie einen stattgebenden Bescheid. 

Bitte informieren Sie die OBS umgehend, wenn sich Ihre Adresse, die Anzahl der Haushalts-
mitglieder oder Ihre Einkommenssituation ändert

Die Befreiung gilt bis zu 5 Jahre (bei EAG-Kosten-Deckelung: bis zu 3 Jahre).

Hinweis:

  • Telefon:
    Bei einem Zuschuss auf Fernsprechentgelt (Telefonkosten-Zuschuss) leiten Sie den Bescheid/Gutschein bitte rasch an Ihren Betreiber weiter.
     
  • Strom (ElGW)
    Sind die Voraussetzungen für eine ORF-Befreiung (inkl. Anspruch auf Strom-Sozialtarif) bzw. EAG-Kostenbefreiung erfüllt, leitet wir die entsprechenden Informationen automatisch für Sie an Ihren Strom-Lieferant bzw. Strom-Netzbetreiber weiter. Sie müssen nichts weiter tun.
     
  • EnDG: Feststellung “schutzbedürftig” oder “einkomenschwach”
    Die ORF-Beitrags Service GmbH (OBS) prüft Ihre Einkommensverhältnisse und sendet Ihnen einen entsprechenden Bescheid. 
    Dieser Bescheid dient Ihnen als amtlicher Nachweis für den Zugang zu Maßnahmen zur Bekämpfung von Energiearmut, Förderungen im Bereich klimarelevanter Investitionen.
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Service der OBS:

Wir informieren Sie mittels Ablaufverständigung vor Ablauf der Befreiung oder Zuschussleistung. So können Sie einen Folgeantrag stellen.

Bitte schicken Sie uns so früh wie möglich nach Erhalt der Ablaufverständigung den neuen Antrag. So läuft Ihre Befreiung oder Unterstützung ohne Unterbrechung weiter. Damit kommt es zu keiner neuen Vorschreibung.

Antrag & Formular

Sollten Unterlagen fehlen, informieren wir Sie schriftlich, welche Nachweise noch erforderlich sind.

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Hinweis:

  • Fehlende Unterlagen können Sie einfach nachreichen – online, per E-Mail oder per Post.
  • Nach Eingang der fehlenden Nachweise wird die Prüfung fortgesetzt.

Service & Kontakt

Erfüllen die eingereichten Unterlagen die Voraussetzungen nicht, erhalten Sie eine Mitteilung über die bevorstehende Abweisung.

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Hinweis:
In diesem Fall haben Sie die Möglichkeit, zusätzliche Unterlagen nachzureichen, die Ihren Anspruch nachweisen.

Service & Kontakt