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ORF-Beitrag für Unternehmen

Alles Wichtige auf einen Blick

Der ORF-Beitrag für Unternehmen ist seit 2024 gesetzlich an die Kommunalsteuer (KommSt) des Vorjahres gekoppelt - unabhängig von der Nutzung oder dem Besitz von Empfangsgeräten.
Die Vorschreibung wird an die vom Bundesministerium für Finanzen übermittelte Zustelladresse gesendet. Unternehmen können Adressänderungen direkt über das zuständige Register durchführen.

Wählen Sie die Aussage, die auf Ihr Unternehmen passt:

Aktuelles

Jahresvorschreibungen 2026 werden an Unternehmen versendet

Rund 240.000 Unternehmen erhalten in den kommenden Wochen ihre Jahresvorschreibung für 2026.

Die Vorschreibung enthält den ORF-Beitrag für das Jahr 2026. In Burgenland, Kärnten, Steiermark* und Tirol wird auch die jeweilige Landesabgabe für 2026 verrechnet. Unternehmen in diesen Bundesländern erhalten zusätzlich eine Detailaufstellung zur Berechnung.

* in Klärung durch die Landesregierung

Wichtiger Hinweis: Die Landesabgaben für das Jahr 2025 wurden bisher noch nicht verrechnet, da eine Novelle zum OBG im Jahr 2025 zur Entlastung von Unternehmen Anpassungen der Landesgesetze in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol erforderlich machten.
Die Nachverrechnung der Landesabgaben für das Jahr 2025 erfolgt gesondert.

Weitere Informationen zur Firmenverrechnung 2026, zu den Landesabgaben sowie zu Berechnung, Zahlung und Zustellung finden Sie in unseren Fragen und Antworten für Unternehmen unter https://OBS.at/kam/faq

Häufige Fragen

Weitere Informationen finden Sie in unseren Fragen und Antworten für Unternehmen unter https://OBS.at/kam/faq

Warum wurde die Vorschreibung an diese bzw. eine falsche Zustelladresse gesendet?

Die Vorschreibung wird an die vom Bundesministerium für Finanzen übermittelte Zustelladresse gesendet.  

Wenn die Zustelladresse für künftige Vorschreibungen geändert werden soll, prüfen und ändern Sie bitte die für Ihr Unternehmen hinterlegte Adresse über FinanzOnline oder über das zuständige Register (z.B. Firmenbuch, Unternehmensregister, Unternehmensservice-Portal). Bitte informieren Sie im Anschluss die OBS über die vorgenommenen Änderungen.

Ich habe auf meinen Ausnahmeantrag noch keine Rückmeldung erhalten.

Anträge auf Ausnahme der privaten Beitragspflicht am Firmenstandort werden nach Datum des Einlangens bearbeitet. Der ORF-Beitrag ist vom Unternehmen weiterhin zu zahlen, auch wenn Ihr Antrag auf Ausnahme der privaten Beitragspflicht zuerkannt oder zurückgewiesen wird. Wenn Sie eine Vorschreibung oder Zahlungserinnerung erhalten haben, bitten wir Sie, den offenen Betrag zu begleichen. Mehr unter: Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz

Ich habe keine Vorschreibung oder Zahlungserinnerung erhalten.

Unternehmen erhalten Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren USP-Postkorb und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Mehr unter: Information für Unternehmen zur elektronischen ZustellungLogo Unternehmensservice-Portal