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ORF-Beitrag für Unternehmen

Alles Wichtige auf einen Blick

Der ORF-Beitrag für Unternehmen ist seit 2024 gesetzlich an die Kommunalsteuer (KommSt) des Vorjahres gekoppelt - unabhängig von der Nutzung oder dem Besitz von Empfangsgeräten.

Wählen Sie die Aussage, die auf Ihr Unternehmen passt:

Aktuelles

Wichtiger Hinweis zur aktuellen Vorschreibung 2025 - Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol

Im Oktober 2025 brachte der Nationalrat eine Novelle zum ORF-Beitrags-Gesetz (OBG) auf den Weg. Dabei wurde eine Entlastung für Unternehmen mit mehreren Standorten beschlossen. Die Berechnung erfolgt für das Jahr 2025 ausschließlich anhand der kumulierten Lohnsumme, nicht mehr je Betriebsstätte.

In den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Steiermark und Tirol fällt zusätzlich zum ORF-Beitrag aktuell eine Landesabgabe an. Die Landesabgabe wird von jedem Bundesland individuell festgesetzt und fließt direkt in das jeweilige Landesbudget. Durch die Änderung des ORF-Beitrags-Gesetzes (OBG) müssen nunmehr auch die Landesgesetze entsprechend der neuen Gesetzeslage angepasst werden. Diese Anpassung erfolgt in den nächsten Monaten, weshalb mit der aktuellen Vorschreibung derzeit nur der ORF-Beitrag für 2025 ohne Landesabgabe 2025 vorgeschrieben werden kann.

Die Landesabgabe 2025 wird vorgeschrieben, sobald die gesetzliche Grundlage angepasst und im jeweiligen Landesgesetzblatt kundgemacht wurde.

 

Gesetzesänderung ORF-Beitrag - Entlastung für Unternehmen ab 2025

Das ändert sich ab 2025

Vorschreibung 2025Vorschreibung 2024
Beitragspflicht basierend auf der gesamten kommunalsteuerpflichtigen Lohnsumme.Beitragspflicht für jede Gemeinde, in der Kommunalsteuer angefallen ist.
Entlastung durch Berechnung nach der gesamten Lohnsumme (Staffelregelung)Mehrfachbeiträge, bei Betriebsstätten in mehreren Gemeinden.

Ist Ihr Unternehmen bisher in mehreren Gemeinden tätig, profitieren Sie ab 2025 von der gesetzlichen Neuregelung. An der für das Jahr 2024 geltenden Rechtslage hat sich durch die gesetzliche Neuregelung jedoch nichts geändert. Die Forderung für das Jahr 2024 wurde auf Basis der 2024 geltenden Rechtslage vorgeschrieben. Die Vorschreibung für 2025 wird gesondert übermittelt. 

Häufige Fragen

Ich habe auf meinen Ausnahmeantrag noch keine Rückmeldung erhalten.

Anträge auf Ausnahme der privaten Beitragspflicht am Firmenstandort werden nach Datum des Einlangens bearbeitet. Der ORF-Beitrag ist vom Unternehmen weiterhin zu zahlen, auch wenn Ihr Antrag auf Ausnahme der privaten Beitragspflicht zuerkannt oder zurückgewiesen wird. Wenn Sie eine Vorschreibung oder Zahlungserinnerung erhalten haben, bitten wir Sie, den offenen Betrag zu begleichen. Mehr unter: Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz

Ich habe keine Vorschreibung oder Zahlungserinnerung erhalten.

Unternehmen erhalten Vorschreibungen und Zahlungserinnerungen elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP). Bitte prüfen Sie regelmäßig Ihren USP-Postkorb und halten Sie Ihre Kontaktdaten aktuell. Mehr unter: Information für Unternehmen zur elektronischen ZustellungLogo Unternehmensservice-Portal