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Daten & Wohnsitz

Änderungen rund um Ihren ORF-Beitrag bekannt geben

Informationen in Leichter Sprache ›

Grundlage der Beitragspflicht ist immer die aktuelle Meldung Ihres Hauptwohnsitzes beim zentralen Melderegister (ZMR). 

Änderungen Ihres Hauptwohnsitzes oder personenbezogene Daten melden Sie direkt bei Ihrer Meldebehörde. Andere Änderungen können Sie direkt bei der OBS melden. 

Hier erfahren Sie, wo und wann welche Änderungen zu melden sind. 

Änderungen, die der Meldebehörde bekannt zu geben sind:

  • Hauptwohnsitz anmelden, ändern, abmelden.
  • Ihres Namens (z. B. bei Heirat oder Scheidung)

Bitte melden Sie Änderungen rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Meldebehörde (Bezirks- oder Gemeindeamt) oder bequem über das Online-Service auf oesterreich.gv.at.

Online-Service: oesterreich.gv.at 

Wichtiger Hinweis: 

Ihre Meldedaten werden automatisch im Folgemonat von der Meldebehörde an die OBS (ORF-Beitrags Service) übermittelt. Sie müssen nichts weiter tun. Auf dieser Basis passen wir Ihre Beitragsdaten automatisch an.

Bei einem Umzug in ein Studentenheim oder Pflegeheim erfolgt die Abmeldung vom ORF-Beitrag automatisch. Die Beitragspflicht endet mit der Abmeldung des Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde.

Ziehen Sie zu einer Person, die an der neuen Adresse bereits den ORF-Beitrag bezahlt (z. B. im Rahmen einer Partnerschaft oder Familienzusammenführung), ist die Ummeldung Ihres Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde allein nicht immer ausreichend. Bitte melden Sie Ihre Adressänderung zusätzlich der OBS. Ihre Beitragspflicht wird auf Basis der aktuellen Meldedaten geprüft.
Ergibt die Prüfung, dass für Ihren Haushalt bereits ein ORF-Beitrag entrichtet wird, endet Ihre Beitragspflicht. Der ORF-Beitrag wird weiterhin nur einmal pro Haushalt eingehoben.

Änderungen, die Sie der OBS bekannt geben können:

Manche Änderungen können Sie ganz einfach selbst online erledigen – rund um die Uhr, ohne Wartezeiten.

Jetzt auf SEPA-Lastschrift (Einzugsermächtigung) umsteigen

Mit der SEPA-Lastschrift zahlen Sie den ORF-Beitrag bequem und ohne Aufwand. Sie können den Betrag in sechs oder zwei Teilbeträgen oder als Jahresbetrag zahlen. 

Download: SEPA-Formular (PDF) 

SEPA-Formular vollständig ausfüllen, unterschreiben und an die OBS senden:

Hinweis: Stellen Sie innerhalb der Zahlungsfrist auf SEPA-Lastschrift um – dann wird der offene Betrag gleich mit SEPA-Lastschrift bezahlt. So werden künftige Zahlungen für Sie bequem erledigt.

Soll eine andere Person am Hauptwohnsitz künftig die Zahlung übernehmen, können Sie uns das einfach online mitteilen. Bitte senden Sie uns den Meldezettel der neuen beitragspflichtigen Person.

Kontakt-Formular öffnen 

E-Mail-Zustellung anmelden, E-Mail-Adresse ändern oder Zustellung widerrufen.

Kontakt-Formular öffnen 

Unser aufrichtiges Beileid. Bitte übermitteln Sie uns die Sterbeurkunde, damit wir die Abmeldung rasch bearbeiten können. Besteht ein Guthaben, benötigen wir zusätzlich die Einantwortungs-Urkunde sowie die IBAN der Erbin oder des Erben.

Kontakt-Formular öffnen 

Sind Privatpersonen an der identen Adresse einer Betriebsstätte mit Hauptwohnsitz gemeldet, ist laut dem ORF-Beitrags-Gesetz 2024 keine gesonderte private Registrierung notwendig.
Damit wir prüfen können, ob dies in Ihrem Fall zutrifft, ist ein Antrag auf Ausnahmen von der Beitragspflicht inklusive entsprechender Nachweise durch die Firma/Organisation zu stellen.

Kontakt-Formular öffnen 

Daten-Änderung

Symbol-Bild Datenänderung Haushalt

Bitte melden Sie uns unverzüglich, wenn sich Folgendes ändert:

  • Name der befreiten Person (z. B. durch Heirat oder Scheidung)
  • Adresse der befreiten Person (z. B. bei einem Umzug)
  • Haushaltsmitglieder (z. B. Personen verlassen den gemeinsamen Haushalt oder kommen hinzu)
  • Wegfall der Anspruchsgrundlag (z. B. Ende des AMS-Bezugs)

Service & Kontakt

Änderung des Einkommens

Symbol-Bild Antragsformular
  • Bitte stellen Sie einen neuen Antrag
  • Legen Sie die entsprechenden Nachweise bei (z. B. Bescheid, neuer Gehaltszettel).

Befreiung: Antrag & Formular

Ziehen Sie zu einer Person, die an der neuen Adresse bereits den ORF-Beitrag bezahlt (z. B. im Rahmen einer Partnerschaft oder Familienzusammenführung), ist die Ummeldung Ihres Hauptwohnsitzes bei der Meldebehörde allein nicht immer ausreichend.

Bitte melden Sie Ihre Adressänderung zusätzlich der OBS. Ihre Beitragspflicht wird auf Basis der aktuellen Meldedaten geprüft.

Ergibt die Prüfung, dass für Ihren Haushalt bereits ein ORF-Beitrag entrichtet wird, endet Ihre Beitragspflicht. Der ORF-Beitrag wird weiterhin nur einmal pro Haushalt eingehoben.

In bestimmten Fällen ist eine zusätzliche Klärung erforderlich, insbesondere wenn:

  • mehrere Beitragsnummern bestehen

  • die Haushaltszusammenführung nicht eindeutig ersichtlich ist

  • unterschiedliche Türnummern vorliegen

  • Haupt- und Nebenwohnsitze nicht eindeutig zugeordnet sind

  • zuvor eine eigene Beitragspflicht bestand

  • ein Unternehmensstandort betroffen ist

Hinweis: Bitte halten Sie Ihre Beitragsnummer bereit. Sie finden die Beitragsnummer auf Ihrer Vorschreibung, dem Erlagschein oder Ihrem Kontoauszug.