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Befreiung, Zuschuss & Deckelung

Die ORF-Beitrags Service GmbH ist gesetzlich beauftragt, Befreiungen und Zuschussleistungen abzuwickeln. Sie prüft, ob die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, und entscheidet auf Basis der gesetzlichen Vorgaben.

Die Aufgaben erfolgen im Auftrag von drei Ministerien. Alle Anträge werden zentral bearbeitet. Diese klare Zuständigkeit sorgt für ein einheitliches, transparentes und korrektes Verfahren. Damit erfüllt die OBS eine wichtige sozialstaatliche Aufgabe.

Aktuelles ab 1. April 2026:
Mit einer Befreiung vom ORF-Beitrag können Sie nun zusätzlich bei den Strom-Kosten sparen.
Sie haben damit Anspruch auf den Sozialtarif für Strom (gesetzlich gedeckelter Energiepreis innerhalb des bestehenden Strom-Vertrags) – ausgenommen Studierende.

Gemeinsam führen der Strom-Sozialtarif (Energiepreisdeckel) und eine EAG-Kosten-Befreiung (Entfall eines Netzkosten-Anteils) zu einer spürbaren Entlastung Ihrer gesamten Strom-Kosten.

Zudem können Sie bei der OBS nun auch eine Feststellung der Unterstützungswürdigkeit nach dem Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG) beantragen. 
Damit erhalten Sie einen amtlichen Bescheid als „schutzbedürftiger“, „einkommensschwacher“ oder „förderungswürdiger“ Haushalt. Dieser Bescheid kann bei anderen Stellen als Nachweis dienen, etwa für bestimmte Unterstützungen oder Förderungen im Energiebereich.
 

Jetzt Anspruch prüfen & Antrag online ausfüllen

Der Online-Befreiungsrechner zeigt Ihnen in wenigen Schritten, ob ein Anspruch besteht. Sie erhalten Ihren persönlichen Befreiungsantrag, eine Checkliste und das Ergebnis direkt zum Download.

Je nach Lebenssituation können eine oder mehrere dieser Leistungen für Sie in Frage kommen.

Dabei kann es sich um eine Befreiung, einen Zuschuss oder eine Deckelung handeln. Mit einem Antrag können mehrere Leistungen gleichzeitig geprüft werden.

Leistung

1. Befreiung vom ORF-Beitrag und etwaigen Landesabgaben

  • Sie müssen den ORF-Beitrag und – falls in Ihrem Bundesland vorgesehen – auch die Landesabgabe nicht bezahlen.
  • Die Befreiung gilt immer für den Hauptwohnsitz.

2. Anspruch auf Sozialtarif für Strom - gesetzlich gedeckelter Energiepreis innerhalb des bestehenden Strom-Vertrags:

  • Mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag haben Sie gemäß § 36 ElWG ab 1. April 2026 Anspruch auf den neuen Sozialtarif für Strom (Studierende ausgenommen).
  • Der Energiepreis (Arbeitspreis plus Grundpauschale) wird für einen Jahresverbrauch von bis zu 2.900 kWh auf 6 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt.
  • Haushalte mit mehr als drei im Zentralen Melderegister (ZMR) gemeldeten Personen erhalten für die vierte und jede weitere Person zudem einen Pauschalbetrag von 52,50 Euro pro Jahr gutgeschrieben.

Hinweis: 
Für Leistungen im Bereich Strom benötigen wir die Zählpunktnummer Ihres Strombezugs. Die Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder im Netzzugangsvertrag, nicht auf Ihrem Strom-Zähler (Gerät).

Die OBS gibt die Zählpunktnummer und den gebührenden Pauschalbetrag gemeinsam mit der Dauer Ihres Anspruchs auf Sozialtarif an Ihren Strom-Lieferanten weiter.

Bitte haben Sie etwas Geduld, die Aktivierung des Sozialtarifs bei Ihrem Strom-Lieferanten kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Der Sozialtarif wird in weiterer Folge vom Strom-Lieferanten im Rahmen der Strom-Rechnung berücksichtigt.

Tipp
Mit dem Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis) und einer EAG-Befreiung (Netzkosten-Anteil) können Sie Ihre Strom-Rechnung in Summe spürbar reduzieren. Beachten Sie dazu Punkt 6 bis 8 im Antragsformular.
 

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  2. Hauptwohnsitz: Der Antrag bezieht sich auf Ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
  3. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  4. Anspruchsgrundlage: Es liegt eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vor.
  5. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei (Checkliste Unterlagen):
  6. Antrag: Vollständig ausgefülltes Kombi-Antrag (inkl. Strom-Zählpunktnummer für Sozialtarif und EAG-Befreiung)
  7. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben

Laufzeit:

bis zu 5 Jahre

Rechtsgrundlage:

§§ 5 und 10 Abs. 1 ff ORF-Beitrags-Gesetz (BGBl. I Nr. 112/2023 idgF)
in Verbindung mit §§ 36 ff Elektrizitätswirtschaftsgesetz – ElWG (BGBl. I Nr. 91/2025 idgF)

Leistung

EAG-Kosten-Befreiung (§ 72 EAG) - Befreiung von der der Erneuerbaren-Förderpauschale und dem Erneuerbaren-Förderbeitrag

  • Diese Komponenten werden in Ihrer Strom-Rechnung unter den Netzkosten aufgelistet. Mit einem aufrechten Bescheid der OBS entfallen diese für Sie.

Hinweis: 

  • Für Leistungen im Bereich Strom benötigen wir die Zählpunktnummer Ihres Strombezugs. Die Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder im Netzzugangsvertrag, nicht auf Ihrem Strom-Zähler (Gerät).
  • Nach der Bewilligung des Antrags informieren wir automatisch Ihren Netzbetreiber.

Tipp: EIN Antrag kann sich lohnen: Dabei wird gleichzeitig geprüft, ob Sie mehrere Unterstützungsleistungen erhalten können.

Haushalte mit einer aufrechten Befreiung vom ORF-Beitrag haben beispielsweise ab April 2026 auch Anspruch auf den Strom-Sozialtarif (gedeckelter Energiepreis). Studierende sind davon ausgenommen.

Mit unserem Kombi-Antrag können Sie gleichzeitig eine Befreiung vom ORF-Beitrag (inkl. Anspruch auf den Strom-Sozialtarif), einen Zuschuss zum Fernsprechentgelt sowie eine EAG-Kostenbefreiung beantragen.

Gemeinsam führen Strom-Sozialtarif (Energiepreisdeckel) und EAG-Kostenbefreiung (Entfall eines Teils der Netzkosten) zu einer spürbaren Entlastung Ihrer gesamten Stromkosten.

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Sie sind mindestens 18 Jahre alt.
  2. Hauptwohnsitz: Der Antrag bezieht sich auf Ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
  3. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  4. Anspruchsgrundlage: Es liegt eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vor.
  5. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei (Checkliste Unterlagen):
    1. Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
    2. Anspruchsgrundlage: der antragstellenden Person
  6. Antrag: Vollständig ausgefüllter :
    1. Kombi-Antrag (gemeinsam mit ORF-Beitrag, Strom-Sozialtarif und Telefon-Zuschussleistung)
    2. Solo-Antrag (nur Antrag auf Befreiung der Erneuerbaren-Förderkosten)
  7. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben

Laufzeit 

bis zu 5 Jahre

Rechtsgrundlage

§ 72 Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG (BGBl. I Nr. 150/2021 idgF)

Leistung

  • Der Betrag wird nicht direkt ausgezahlt, sondern als Gutschrift (ca. 10 Euro) auf die Telefonrechnung angerechnet oder als Sozialtarif berücksichtigt.
  • Der Zuschuss gilt nur für private Festnetz- oder Mobilfunkanschlüsse.
  • Pro Haushalt ist nur ein Zuschuss möglich.

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Die Person ist mindestens 18 Jahre alt. Sie darf nicht von anderen Personen zur Erlangung der Zuschussleistung vorgeschoben sein.
  2. Wohnsitz: Zuschuss ist am Hauptwohnsitz und auch am Nebenwohnsitz möglich.
  3. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  4. Anspruchsgrundlage: Es liegt eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vor.
  5. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei (Checkliste Unterlagen):
    • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
    • Anspruchsgrundlage: der antragstellenden Person
  6. Antrag: Vollständig ausgefüllter Kombi-Antrag (gemeinsam mit ORF-Beitrag, Strom-Sozialtarif und Telefon-Zuschussleistung)
  7. Betreiber: wurde am Antrag angeben
  8. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben

Bitte geben Sie den gewünschten Betreiber am Antragsformular an:
Derzeit können anspruchsberechtigte Personen zwischen folgenden Betreibern (Telefonanbieter) wählen. Diese verfügen über einen Vertrag mit dem Bundesministerium für Wohnen, Kunst, Kultur, Medien und Sport (BMWKMS).

 Festnetz Mobil

Hinweis: 

  • Bitte leiten Sie den Bescheid/Gutschein rasch an Ihren Betreiber weiter, damit der Zuschuss wirksam wird.

Laufzeit: 

Bis zu 5 Jahre 

Hinweis: Bitte leiten Sie den Bescheid/Gutschein rasch an Ihren Telefonanbieter weiter, damit der Zuschuss wirksam wird. 

Rechtsgrundlage 

  • Fernsprechentgeltzuschussgesetz – FeZG (BGBl. I Nr. 142/2000 idgF) und
    Fernsprechentgeltzuschuss-Verordnung – FEZVO (BGBl. II Nr. 90/2001 idgF)

Leistung: 

Amtlicher Nachweis der Unterstützungswürdigkeit gemäß § 7 Energiearmuts-Definitions-Gesetz (EnDG)
Mit diesem Verfahren kann die OBS feststellen, ob ein Haushalt als „schutzbedürftig“, „einkommensschwach“ oder „förderungswürdig“ gilt. Der daraus resultierende Bescheid dient als amtlicher Nachweis und kann bei verschiedenen Stellen als Grundlage für Unterstützungsmaßnahmen oder Förderungen verwendet werden, zum Beispiel:

  • Heizkostenzuschüsse der Bundesländer oder Gemeinden
  • Förderprogramme zur Energieeffizienz
  • Förderungen für klimarelevante Investitionen (z. B. Gerätetausch) 

Haushaltseinkommensgrenzen (monatlich netto) ab 1.1.2026 gemäß EnDG

Personen im gemeinsamen HaushaltNIEDRIGERE
EINKOMMENSGRENZE
„Schutzbedürftig“ / „einkommensschwach“
HÖHERE EINKOMMENSGRENZE
„Förderungswürdig“
1 Person€ 1.465,40€ 2.930,80
2 Personen€ 2.311,81€ 4.623,62
jede weitere Person€     226,11     452,22
 

Diese Gruppe gilt als 
besonders energiearmutsgefährdet.

Typische Unterstützungen:

  • Sozialleistungen
  • Heizkostenzuschüsse
  • spezielle Energiehilfen
  • teilweise auch Befreiungen

Diese Kategorie betrifft Haushalte 
mit etwas höherem Einkommen
die aber trotzdem Anspruch auf bestimmte 
Förderungen haben können.

Typische Förderungen:

  • Gerätetauschprogramme
  • Energieeffizienzförderungen
  • Klimaförderungen
  • teilweise kommunale Zuschüsse

Für die Prüfung können Daten aus der Transparenzdatenbank herangezogen werden. Dem Antrag müssen Meldezettel sowie Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen beigelegt werden.

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  2. Hauptwohnsitz: Der Antrag bezieht sich auf Ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
  3. Haushalt: Alle Personen, die dauerhaft an dieser Adresse wohnen, müssen im Antrag angegeben werden.
  4. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  5. Anspruchsgrundlage: Es liegt eine gesetzliche Anspruchsgrundlage vor.
  6. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei:
    • Meldezettel aller im Haushalt gemeldeten Personen
    • Einkommensnachweise aller im Haushalt lebenden Personen
    • Anspruchsgrundlage: der antragstellenden Person
  7. Antrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  8. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben

Laufzeit: 

Der Bescheid gilt grundsätzlich so lange, wie die zugrunde liegenden Voraussetzungen bestehen. Bei Änderungen der Einkommens- oder Haushaltsverhältnisse ist eine neue Prüfung erforderlich.

Rechtsgrundlage

§ 7 Energiearmuts-Definitions-Gesetz – EnDG

Leistung: 

Die Erneuerbaren-Förderpauschale und der Erneuerbaren-Förderbeitrag werden auf maximal 75 Euro pro Jahr reduziert. Die Deckelung gilt für den Hauptwohnsitz und reduziert die jährlichen Förderkosten unabhängig vom Energieanbieter. 

Dies betrifft die Entrichtung von:

  • Erneuerbaren-Förderpauschale
  • Erneuerbaren-Förderbeitrag

Die Deckelung gilt für den Hauptwohnsitz und reduziert die jährlichen Förderkosten unabhängig vom Energieanbieter.
 

Hinweis:

  • Eine EAG-Kosten-Deckelung kann beantragt werden, wenn keine Anspruchsgruppe vorliegt, das Haushalts-Nettoeinkommen aber unter den gesetzlichen Richtwerten liegt.
  • Die EAG-Kosten-Deckelung ist ein eigenes Verfahren. Der Antrag kann nicht gemeinsam mit anderen Leistungen gestellt oder geprüft werden. Die Deckelung ist separat zu beantragen.
  • Für Leistungen im Bereich Strom benötigen wir die Zählpunktnummer Ihres Strombezugs. Die Zählpunktnummer finden Sie auf Ihrer Stromrechnung oder im Netzzugangsvertrag, nicht am Strom-Zähler (Gerät).
  • Nach der Bewilligung des Antrags informieren wir automatisch Ihren Netzbetreiber.

Checkliste & Antragstellung

  1. Volljährigkeit: Antragstellende Person ist mindestens 18 Jahre alt.
  2. Wohnsitz: Der Antrag bezieht sich auf Ihren Hauptwohnsitz in Österreich.
  3. Einkommen: Ihr Haushalts-Nettoeinkommen liegt unter den gesetzlichen Richtwerten.
  4. Anspruchsgrundlage: Nicht notwendig.
  5. Angaben: Die korrekte Zählpunktnummer (33-stellig, beginnt mit „AT…“) wurde am Antrag angegeben.
  6. Nachweise: Die erforderlichen Unterlagen liegen dem Antrag vollständig und in Kopie bei:
  7. Antrag: Vollständig ausgefülltes Antragsformular
  8. Unterschrift: Antrag ist unterschrieben

Laufzeit: 

3 Jahre

Rechtsgrundlage

§ 72a Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz – EAG (BGBl. I Nr. 150/2021 idgF)